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Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt bei der Gestaltung von Websites und bezeichnet die Möglichkeit für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, auf digitale Inhalte zuzugreifen und diese zu nutzen. Das ist jedoch nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern auch für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen wie Verletzungen oder Krankheiten.

Es gibt verschiedene Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene. In diesem Artikel erklären wir alle wichtigen Regeln.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für die Gestaltung barrierefreier Websites und digitaler Angebote. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und sind in erster Linie ein Leitfaden für Software-Entwickler:innen.

Die WCAG umfassen drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Die Konformitätsstufe AA ist derzeit die empfohlene Stufe für die meisten Websites und digitalen Angebote. Die Web Content Accessibility Guidelines sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber in vielen Ländern weltweit als Maßstab anerkannt. In der IT-Branche gelten sie als international anerkannter Standard, ob sie gesetzlich vorgeschrieben sind oder nicht. Die Einhaltung der WCAG sollte daher von allen Unternehmen und Organisationen angestrebt werden.

In einigen Ländern sind die WCAG gesetzlich vorgeschrieben. So ist beispielsweise die Einhaltung der WCAG Level AA ab 2018 für alle öffentlichen Stellen in der Europäischen Union gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtend. 

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde am 22. Dezember 2016 verabschiedet und ist am 18. April 2019 in Kraft getreten. Menschen mit Behinderungen sollen durch sie einen gleichberechtigten Zugang zu Informationstechnik und damit verbundenen Dienstleistungen erhalten. 

Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie für Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder Dienstleistungen für öffentliche Stellen erbringen. Damit ist die BITV für alle öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Hochschulen, Bibliotheken, Krankenhäuser oder Gerichte verbindlich. Darüber hinaus müssen auch Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen Geschäfte machen oder öffentliche Aufträge erhalten, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten. 

Die Einhaltung der BITV wird von den zuständigen Behörden und Institutionen überprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen. Auch wenn die BITV nur für öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Unternehmen in Deutschland verbindlich ist, empfehlen wir allen Unternehmen mit digitalen Angeboten, sie zu beachten.

EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act)

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vorschriften über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der gesamten EU. Der EAA wurde am 4. Dezember 2019 verabschiedet und wird in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten. 

Die Vorschriften für Bankdienstleistungen, Geldautomaten, Computer und Betriebssysteme, E-Books und E-Commerce-Plattformen treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Zwei Jahre später, ab dem 28. Juni 2027, sind dann die Regeln für Smartphones, Tablets und öffentliche Verkehrsmittel einzuhalten.

Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit ist für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich und gilt für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten oder dies in Zukunft vorhaben. Erfüllen Unternehmen diese Anforderungen nicht, riskieren sie Bußgelder. 

Im EAA sind lediglich Mindestanforderungen festgelegt. Um Menschen mit Behinderungen vollständig zu integrieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, sollten Maßnahmen darüber hinaus in Betracht gezogen werden. 

Deutschland hat auf Grundlage dieser EU-Richtlinie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet.

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz 2021: Was fällt darunter?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die Anforderungen an die Barrierefreiheit in folgenden Bereichen:

  • Gebäude, einschließlich Eingänge, Aufzüge, Toiletten und Parkplätze.
  • Öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Flughäfen und Straßenbahnen.
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT): Das Gesetz umfasst die barrierefreie Gestaltung von Websites, Software, mobilen Geräten und anderen IKT-Systemen. Dieser Punkt umfasst alle Dienstleistungen, die wir bei robole anbieten. 
  • Öffentliche Dienste, einschließlich Behörden, Banken und Geschäfte.
  • Öffentliche Veranstaltungen, einschließlich Konferenzen, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von 2021 betrifft in erster Linie alle öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland. Dazu gehören Behörden, öffentliche Institutionen, Schulen, Universitäten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus betrifft das Gesetz auch Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten. Das Gesetz gilt nicht nur für neue digitale Angebote, sondern auch für bestehende. Diese müssen bis zu bestimmten Fristen barrierefrei nachgerüstet werden. 

Wie hängen WCAG, BITV, EAA und BFSG zusammen? 

Obwohl diese Regelungen und Vorschriften unterschiedliche Namen und Anwendungsbereiche haben, basieren sie alle auf den WCAG und haben das gleiche Bestreben: die Barrierefreiheit von Webanwendungen und Apps sicherzustellen und digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit Richtlinien
Alle Regeln zu Barrierefreiheit bei Webanwendungen basieren auf den WCAG.

Wie teste ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Das Web Accessibility Evaluation Tool (WAVE) ist ein kostenloser Online-Service von WebAIM, mit dem Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit überprüfen können.

Übrigens: Gemeinnützige Organisationen können von der Aktion Mensch bis zu 5.000 € erhalten, um ihre Websites barrierefrei zu entwickeln!

Sie möchten Ihre Website nachrüsten oder fragen sich, ob Ihre Anwendung den bestehenden Vorschriften genügt? Als Expert:innen für Barrierefreiheit helfen wir gern. Sprechen Sie uns an.

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